Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen. Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt. Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.
Welche Kriterien werden von dem neuen EU-Reifenlabel bewertet?
Der Verbraucher muss sich darüber im Klaren sein, dass die drei gesetzlich verankerten Kriterien zwar wichtige, aber nicht die einzigen Leistungsmerkmale für einen Reifen sind.
* Auswahl
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz) Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Beispiel (PKW-Reifen):
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg) Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
Beispiel (PKW-Reifen):
Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel. Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*.
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert. * wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Verantwortlichkeiten des Reifenfachhandels Kennzeichnungspflichten ab dem 1. November 2012 für alle nach dem 30. Juni 2012 produzierten Reifen: Alle für Verbraucher ausgestellten oder sichtbaren Reifen für Pkw oder Kleintransporter müssen einen vom Hersteller gelieferten Aufkleber direkt auf der Lauffläche tragen oder mit einer vom Hersteller gedruckten Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe des Reifens versehen sein. Händler haben Käufer auch bei den nicht im Verkaufsraum ausgestellten, in den Verkaufsunterlagen gezeigten oder im Internet angebotenen Reifen vor dem Kauf über die Klassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch zu informieren. Technisches Werbematerial (z. B. Preislisten, Websites) muss die Klassen der Kraftstoffeffizienz, der Nasshaftung und des externen Rollgeräuschs enthalten. Eine vollständige Abbildung der Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Auf der Rechnung oder mit ihr sind dem Endverbraucher die Angaben über die Klassen von Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch auszuhändigen.
1. 2. 3. 4.
Geltungsbereich Klasse C1 Reifen für Personenkraftwagen Klasse C2 LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und b) einem Symbol für die Geschwindigkeitskatigorie > N gekennzeichnet sind. Klasse C3 LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung > 122 oder b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie M gekennzeichnet sind. Diese Verordnung gilt nicht für: o Motorradreifen o Runderneuerte Reifen o Geländereifen für den gewerblichen Einsatz o Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist o Notreifen des Typs T o Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h o Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesse ≤ 254 mm (10˝) oder ≥ 635 mm (25˝) o Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen o Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.
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