Belgien
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
120 km/h*
120 km/h
•
Lkw 3,5 t
60 km/h
90 km/h
90 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Ab dem 07.02.2011 besteht Licht am Tag-Pflicht für neue Fahrzeuge und Lkw bis 3,5 t.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder, die jünger als 18 Jahre und kleiner als 1,35 m sind, müssen im Kindersitz gesichert werden.
•
Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit Pannen oder Unfällen müssen beim Verlassen des Fahrzeugs eine
reflektierende Warnweste tragen, wenn sie auf einer Schnellstraße oder Autobahn stoppen, wo Halten oder Parken
nicht erlaubt ist.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* mit mindestens 2 Fahrstreifen (baulich getrennt)
Deutschland
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw, Lkw bis 3,5 t
100 km/h
100 km/h
130 km/h*
•
Pkw m. Anhänger
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw bis 3,5 t mit Anhänger,
Lkw bis 7,5 t, Autobus,
Lkw über 3,5 t mit Anhänger
60 km/h
60km/h
80 km/h
•
Wenn Sichtweite weniger als 50 m**
50 km/h
50 km/h
50 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge empfohlen.
•
Motorradfahrer müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Besteht im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und betrifft Berufskraftfahrer.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wird das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Kfz
im Falle einer Panne oder eines Unfalls lediglich empfohlen.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* Richtgeschwindigkeit
** z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall
Frankreich
Kraftfahrzeug**
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn*
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
110 km/h
130 km/h
•
Lkw bis 12 t
80 km/h
80 km/h***
110 km/h
•
Lkw über 12 t ohne Anhänger
80 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Lkw über 12 t mit Anhänger
60 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Autobus über 10 t
90 km/h
90 km/h
90 km/h****
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, Busfahrer 0,2 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Einspurige Kfz müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. In Tunnels und
Galerien ist für alle Kfz Abblendlicht vorgeschrieben. Die französische Regierung empfiehlt
Fahren mit Licht am Tag für alle Kfz auf allen Straßen außerhalb des Ortsgebiets.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis zehn Jahre müssen mit Kindersitz befördert werden.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* Wenn die Sichtweite nur 50 m beträgt, gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 50 km/h.
**Bei Nässe und Fahrer, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, verringert
sich die Höchstgeschwindigkeit bei Land- u. Schnellstraße um 10 km/h, auf der Autobahn um 20 km/h.
*** 100 km/h auf Straßen mit getrennten Fahrstreifen.
**** Mit ABS 100 km/h.
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Moped
45 km/h
45 km/h
verboten
•
Motorrad über 149 ccm,
Pkw, Busse bis 8 t
90 km/h*
110 km/h*
130* - 150 km/h**
•
Pkw m. Anhänger
70 km/h
70 km/h
80 km/h
•
Autobus über 8 t, Wohnmobil,
Lkw bis 12 t
80 km/h
80 km/h
100 km/h
•
Lkw über 12 t
70 km/h
70 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali)
und Landstraßen ist tagsüber Licht einzuschalten. Für Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und kleiner als 1,50 m dürfen nur mit Kindersitz befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Autofahrer müssen in Notfallsituationen im Freiland und auf Pannenstreifen beim Aussteigen aus dem
Fahrzeug eine Warnweste tragen. Mitfahrende Personen müssen ebenso eine Warnweste oder
reflektierende Kleidung anlegen.
•
Winterreifenpflicht: Gilt im Aosta-Tal von 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres (alternativ können Schneeketten auf
Sommerreifen aufgezogen werden.)
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen gelten auf Autobahnen max. 110 km/h und auf
Schnellstraßen max. 90 km/h (bei Nebel 50 km/h).
** Auf dreispurigen Autobahnen, falls Beschilderung dies erlaubt.
Italien
Lichtenstein
Kraftfahrzeug
Landstraße
•
Motorrad, Pkw
80 km/h
•
Pkw mit Anhänger, Lkw
80 km/h
•
Lkw mit Anhänger
80 km/h
•
Autobus
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,8 Promille.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen in einem für das Gewicht des Kindes
geeigneten Kindersitz befördert werden.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Niederlande
Kraftfahrzeug
Landstraße
Autobahn
•
Motorrad, Kfz bis 3,5 t
80 km/h
100/120 km/h
•
Pkw mit Anhänger
80 km/h
80 km/h
•
Lkw mit und ohne Anhänger
80 km/h
80 km/h
•
Autobus
80 km/h
100 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, für Fahranfänger 0,2 Promille
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder über 1,35 m müssen Sicherheitsgurte anlegen, kleinere Kinder und Kinder unter 12 Jahre
müssen im Kindersitz befördert werden.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 30 oder 50 km/h
Dänemark
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw Wohnmobil
bis 3,5 t
80 km/h
80 km/h
130 km/h
•
Pkw mit Anhänger
70 km/h
70 km/h
80 km/h
•
Autobus
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw
70 km/h
70 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Alle Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,35 m müssen mit Kindersitz befördert werden.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Finnland
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
80 km/h
100 km/h*
120 km/h, 100 km/h**
•
Pkw m. Anhänger, Wohnmobil
80 km/h***
80 km/h***
80 km/h***
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Für Radfahrer besteht Helmpflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder müssen mit Sicherheitsgurt oder Kindersitz gesichert werden.
•
Winterreifenpflicht: Von 1. Dezember bis 29. Februar sind Winterreifen vorgeschrieben.
•
Warnwestenpflicht: Es gibt keine Warnwestenpflicht, aber allen Fußgängern wird empfohlen, in der Dunkelheit
Reflektoren zu tragen – und alle Kfz-Insassen werden zu Fußgängern, sobald sie ihr Fahrzeug verlassen.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 30/40/50 km/h
* je nach Beschilderung
** 120 km/h im Sommer und 100 km/h im Winter. Auf einspurigen Hauptstraßen verringert
sich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 80 km/h.
*** 100 km/h dürfen jedoch fahren:
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.95 bis zu einem Leergewicht bis 1875 kg
Wohnmobile mit Erstzulassung ab 1.1.81 bis zu einem Leergewicht bis 1800 kg
Griechenland
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad (> 125ccm)
90 km/h
110 km/h
130 km/h
•
Motorrad (<125ccm)
70 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Pkw, Wohnmobil
90 km/h
110 km/h
130 km/h
•
Pkw m. Anhänger
80 km/h
80/90 km/h*
90/100 km/h*
•
Lkw bis 3,5 t
80 km/h
90 km/h
100 km/h
•
Lkw über 3,5 t
80 km/h
80 km/h
85 km/h
•
Autobus
80 km/h
90 km/h
100 km/h
•
Doppeldeckerbus
70 km/h
80 km/h
100 km/h
•
Schulbusse
60 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,49 Promille.
•
Für Motorradfahrer, Taxifahrer, Bus- und Schulbusfahrer, Lastwagenfahrer und Fahrer von
Gefahrentransporten (ADR) gelten 0,19 Promille.
•
Fahren mit Licht am Tag: Einspurige Kfz müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. In Tunnels und bei schlechter Sicht
ist für alle Kfz Abblendlicht vorgeschrieben.
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei einspurigen Fahrzeugen muss die
Freisprechanlage im Helm integriert sein.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre müssen mit Kinder-sitz gesichert werden,
•
außer sie sitzen auf dem Rücksitz.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h (außer es existiert ein spezielles Verkehrsschild)
* Für Pkw mit leichtem Anhänger.
Kroatien
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw*, Wohnmobil bis 3,5 t
90 km/h
110 km/h
130 km/h
•
alle anderen Kfz
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw m. Anhänger, Lkw über 7,5 t
Kindertransporte m. Bussen
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille,
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre müssen am Rücksitz befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen und andere Autoinsassen müssen auf Landstraßen oder
Autobahnen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnjacke anlegen.Vorgeschrieben ist die Leuchtweste
nur für den Fahrer, empfohlen auch für die übrigen Autoinsassen. Diese Regelung gilt auch für Lenker von
Motorrädern.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
•
Auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h (ist ausgeschildert)
* Bei Pkw-Fahrern, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, verringert sich die
Höchstgeschwindigkeit jeweils um 10 km/h.
Luxemburg
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
130/110 km/h*
•
Pkw mit Anhänger
75 km/h
90 km/h
•
Autobus, Lkw über 7,5 t
75 km/h
90 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, 0,2 Promille für Führerscheinneulinge und professionelle Fahrer
•
Fahren mit Licht am Tag: Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht fahren.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder, die zwischen drei und 17 Jahre alt und kleiner als 1,50 m sind, dürfen nicht auf den Vordersitzen
befördert werden, wenn es freie Plätze auf der Rückbank gibt. Diese Reglung ist nicht gültig, wenn das Kind in einem
Kindersitz befördert wird.
•
Warnwestenpflicht: Seit 1.6.08 gibt es eine Warnwestenpflicht.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* bei schlechtem Wetter
Norwegen
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Mottorad, Pkw
80 km/h
80 km/h
90/100 km/h
•
Pkw m. Anhänger
80/60 km/h*
80/60 km/h*
80/60 km/h*
•
Lkw über 3,5 t
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw über 7,5 t
80/60 km/h*
80/60 km/h*
80/60 km/h*
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille.
•
Fahren mit Licht am Tag: Alle Kraftfahrzeuge müssen tagsüber mit Licht fahren.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Wenn das Fahrzeug mit Gurten ausgestattet ist, müssen Kinder unter 1,50 m in einem Kindersitz
befördert werden. Wenn ein Kindersitz nicht verfügbar ist, dürfen Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m
mit Gurt gesichert werden.
•
Warnwestenpflicht: Autofahrer sind verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie ihr Fahrzeug während eines
Nothalts verlassen.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* Anhänger: gebremst/ungebremst
Österreich
Kraftfahrzeug
Freiland
Autobahn
•
Motorrad,Pkw bis 3,5 t
100 km/h
130 km/h
•
Pkw mit Anhänger
(Anhänger bis 750 kg)
100 km/h
100 km/h
•
Pkw mit Anhänger
(Anhänger über 750 kg)*
80 km/h
100 km/h
•
Autobus
80 km/h
100 km/h
•
Lkw, Sattelschlepper über 3,5 t
70 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 m müssen im Fahrzeug im Kindersitz befördert werden. Kinder
bis 14 Jahre, die 1,50 m oder größer sind, müssen mit einem Gurt gesichert werden.
•
Warnwestenpflicht: Auf Autobahnen und Autostraßen, wenn das Auto verlassen wird (ausgenommen auf Parkplätzen),
im Freiland bei einer Panne an einer unübersichtlichen Stelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.
•
Winterreifenpflicht: 1. November - 15. April für Pkw und Lkw bis 3,5 t (nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen)
und für Lkw über 3,5 t; 1. November - 15. März für Autobusse.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
* Wobei das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges nicht überschreiten bzw. das höchstzulässige Gesamtgewicht beider
Fahrzeuge 3,5 t nicht überschreiten darf.
Polen
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad
90 km/h
100 km/h
130 km/h
•
Pkw
100 km/h
110 km/h
130 km/h
•
Pkw m. Anhänger,
Wohnmobil, Lkw
70 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Autobus
70 km/h
80 km/h
100 km/h
•
Abschleppfahrten
60 km/h
60 km/h
60 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist für alle
•
Kraftfahrzeuge ganzjährig vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und einer Körpergröße kleiner als 1,50 m müssen durch eine geeignete
Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert sein.
•
Tragen von reflektierendem Material: Für Straßenarbeiter, Kinder unter 15 Jahren, die im Dunkeln eine Straße außerhalb
geschlossener Ortschaften benutzen, und Personen, die bei Dunkelheit und schlechter Sicht an der Vorder-
oder Rückseite einer Menschenkolonne gehen, die länger als 20 m misst.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 5-23 Uhr: 50 km/h, 23-5 Uhr: 60 km/h,
bei Abschleppfahrten: 30 km/h
Portugal
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
100 km/h
120 km/h
•
Pkw m. Anhänger
70 km/h
80 km/h
100 km/h
•
Lkw bis 3,5 t ohne Anhänger
80 km/h
90km/h
110 km/h
•
Lkw bis 3,5 t mit Anhänger
70 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Lkw über 3,5 t ohne Anhänger
80 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Autobus o. Anhänger
80 km/h
90 km/h
100 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Motorräder und Mopeds müssen am Tag Licht verwenden. Licht am Tag ist für alle Kfz in
Tunnels vorgeschrieben und kann vorübergehend auch auf anderen Straßenabschnitten angeordnet werden –
Beschilderung beachten!
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,50 m müssen am Rücksitz in einem Kindersitz
befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer bei jeglicher Art von Reparatur am Fahrzeug sowie
bei allen Situation, in denen ein Warndreieck aufgestellt werden muss, Pflicht.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Rumänien
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
100 km/h
130 km/h
•
Fahrzeuge bis 3,5 t
80 km/h
90 km/h
110 km/h
•
Fahrzeuge über 3,5 t
70 km/h
80km/h
90 km/h
•
Fahrzeuge mit Anhänger
80 km/h
90 km/h
120 km/h
•
Übergroße Fahrzeuge
40 km/h
70 km/h
70 km/h
•
Für Kfz-Lenker, die ihren Führerschein vor weniger als einem Jahr erworben haben, gelten um 20 km/h
verringerte Höchstgeschwindigkeiten.
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Das Fahren mit Licht am Tag ist für Motorräder auf allen Straßen Pflicht, für Pkw nur auf
Europastraßen.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis 12 Jahre müssen am Rücksitz befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Fahrer von Kfz mit mehr als 3,5 t sind verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges im Pannenfall
eine Warnweste zu tragen.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h, teilweise bis zu 80 km/h
Schweden
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Pkw, Motorrad, Wohnmobil,
Lkw bis 3,5 t
60-110 km/h*
110 km/h
110/120km/h
•
Pkw und Lkw mit Anhänger**
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw über 3,5 t
80 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Autobus 90 km/h 90 km/h 90 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Radfahrer bis 15 Jahre müssen einen Helm tragen.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,2 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Kindersicherung: Kinder bis 1,35 m Körpergröße dürfen nur mit einem für Größe und Gewicht des Kindes
angepassten Kindersitz befördert werden.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50, 40 oder 30 km/h*
* Beschilderung beachten.
** Gebremster Anhänger bzw. ungebremster Anhänger (das Maximalgewicht vom unge -
bremsten Anhänger sind 750 kg), sofern das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhänger
50 % des Eigengewichts des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Andere ungebremste Anhänger: 40 km/h
Schweiz
Kraftfahrzeug
Freiland
Autostraßen
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
80 km/h
100 km/h
120 km/h
•
Pkw m. Anhänger, Lkw
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Wohnmobil bis 3,5 t
80 km/h
100 km/h
120 km/h
•
Wohnmobil über 3,5 t
80 km/h
100 km/h
100 km/h
•
Lkw mit Anhänger
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Autobus
80 km/h
100 km/h
100 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,49 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag wird für alle Kraftfahrzeuge empfohlen.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Es dürfen nur so viele Kinder befördert werden, wie Sitze im Fahrzeug bewilligt sind.
Kinder unter zwölf Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen mit einer Kinderrückhaltevorrichtung
(z.B. Kindersitz) gesichert werden. Kinder ab zwölf Jahre müssen sich anschnallen.
•
Höchstgeschwindigkeiten im Ortsgebiet: 50 km/h; auch Abschnitte zwischen 20-80 km/h
Slowakei
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
•
Motorrad
90 km/h
90 km/h
130 km/h*
•
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t
90 km/h
90km/h
130 km/h*
•
Pkw mit Anhänger über 750 kg
90 km/h
90 km/h
90 km/h
•
Pkw mit Anhänger unter 750 kg,
Wohnmobile
90 km/h
90 km/h
130 km/h
•
Autobus
90 km/h
90 km/h
100 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m müssen in einem Kindersitz befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb
geschlossener Ortschaften besteht Warnwestenpflicht.
•
Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 60 km/h
* Autobahn im Ortsgebiet: 90 km/h
Slowenien
Kraftfahrzeug
Hauptstraße
Autostraßen
Autobahn
•
Pkw, Motorrad, Wohnmobil
90 km/h
100 km/h
130 km/h
•
Wohnmobil, Gespann bis 7,5 t,
Lkw über 7,5 t
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille, 0,0 Promille für Berufsfahrer und Führerscheinneulinge
(bis 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins)
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis zwölf Jahre und bis 1,50 m Körpergröße müssen mit Kindersitz gesichert sein.
•
Warnwestenpflicht: Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs, das auf einem Pannenstreifen hält,
müssen Warnwesten tragen.
•
Winterreifenpflicht: In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März für alle Fahrzeuge.
Alternativ können Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe verwendet werden,
in diesem Fall müssen Schneeketten mitgeführt werden.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Spanien
Kraftfahrzeug
Landstraße
Bundesstr.
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
100 km/h
120 km/h
•
Pkw mit Anhänger bis 750 kg,
Wohnmobil bis 7,5 t
70 km/h
80km/h
90 km/h
•
Pkw mit Anhänger über 750 kg
70 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Lkw
70 km/h
80 km/h
90 km/h
•
Autobus
80 km/h
90 km/h
100 km/h
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Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht. Für Radfahrer besteht außerhalb des Ortgebietes Helmpflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,5 Promille; für Berufsfahrer und Personen, die ihren Führerschein kürzer als
zwei Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille
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Fahren mit Licht am Tag: Motorräder müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
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Telefonieren am Steuer: Während der Fahrt nur mit einer im Fahrzeug eingebauten
Freisprecheinrichtung gestattet. Telefonieren mit einer Kabelverbindung mit Kopfhörer ist verboten.
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Kindersicherung: Bis zum Alter von drei Jahren müssen Kinder durch einen
speziellen Kindersitz gesichert werden. Bis zum Alter von 12 Jahre wird eine Kinderrückhaltevorrichtung
verlangt. Auf alle Fälle müssen Kinder angeschnallt werden und dürfen grundsätzlich nur auf den
Rücksitzen befördert werden.
•
Warnwestenpflicht: Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen bei Pannen beim Verlassen des Fahrzeuges
außerhalb des Ortsgebietes eine reflektierende Warnweste tragen.
•
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
Tschechien
Kraftfahrzeug
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
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Motorrad, Pkw
90 km/h
130 km/h
130 km/h
•
Pkw mit Anhänger,
Lkw über 3,5 t
80 km/h
80 km/h
80 km/h
•
Autobus
90 km/h*
90 km/h*
80-110 km/h*
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Tempolimit vor Bahnübergängen 30/50 km/h**
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Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
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Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.
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Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille
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Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
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Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
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Kindersicherung: Kinder unter zwölf Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre, die kleiner als 1,50 m sind, müssen sowohl auf
den Vorder- als auch auf den Rücksitzen mit einem der Größe des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem gesichert werden.
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Warnwestenpflicht: Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste
tragen, sobald sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
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Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h
* laut Zeichen am Heck des Fahrzeuges
** beim Aufleuchten weißer Signallichter
Ungarn
Kraftfahrzeug
Landstraße
Bundesstr.
Autobahn
•
Motorrad, Pkw
90 km/h
110 km/h
130 km/h
•
Pkw mit Anhänger,
Wohnmobil, Lkw, Autobus
70 km/h
70km/h
80 km/h
•
Gurtanlege- und Sturzhelm pflicht.
•
Maximaler Blutalkoholgehalt: 0,0 Promille
•
Fahren mit Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle
Kfz vorgeschrieben, ausgenommen im Stadtgebiet. Motorräder und Mopeds auf allen Straßen.
•
Telefonieren am Steuer: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
•
Kindersicherung: Kinder bis 1,50 m Körpergröße müssen in einem Kindersitz befördert werden.
Kinder über 1,35 m können auch auf dem Rücksitz mit Gurt gesichert werden.
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Warnwestenpflicht: Für Fußgänger und Radfahrer ist bei schlechter Sicht das Tragen einer Warnweste verpflichtend.
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Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: 50 km/h
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Vollmacht für Auslandsfahrten
Wer mit einem Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen ist, über die Grenze fährt, sollte unbedingt eine Benützungsvollmacht des
Zulassungsbesitzers mit sich führen.
In Folge von Autodiebstählen wird bei Grenzübertritten verstärkt kontrolliert, ob der Zulassungsbesitzer mit dem Fahrer ident ist.
Stimmen diese beiden Personen nicht überein, wird eine Fahndungsmeldung über Interpol ausgeschickt, ob dieses Fahrzeug als
gestohlen gemeldet wurde. Dadurch kann es zu Wartezeiten bis zu vier Stunden kommen.
Wir empfehlen deshalb allen, die mit einem ausgeborgtem Auto über die Grenze fahren, eine Vollmachts-Erklärung mitzuführen.
Eine Vollmacht kann zwar die lästige Fahndung nicht zu 100 Prozent verhindern, aber die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringern.
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